Gesetzliche Grundlagen für den sogenannten zweiten Rettungsweg:
Dezember 2003 wurde im Normenausschuss für Feuerwehrwesen (FNFW) die Deutsche Norm DIN 14094-1
erstellt. Sie legt Anforderungen an Notleiteranlagen fest, die an Gebäuden angebracht sind, über die Menschen im Gefahrenfall gerettet werden können.
Notleiteranlage mit Rückenschutz:
Eine Notleiteranlage besteht aus ortsfesten Steigleitern mit zwei tragenden Seitenholmen, zwischen denen die Sprossen angeordnet sind.
Ausstattung mit Rückenschutz (Rückenschutzkorb).
Notleiteranlage ohne Rückenschutz:
wie oben, jedoch ohne Rückenschutz
Zustiegspodest:
Zustiegsstellen aus Rettungsfenstern und –türen zu Notleiteranlagen
Umstiegspodest:
Podest, zum Umsteigen bestimmt von einer auf eine andere ortsfeste Steigleiter
Haltevorrichtung:
Vorrichtung zum Festhalten, die bei ortsfesten Steigleitern an Ein-, Aus- und Umstiegsstellen angeordnet ist.
Der zweite Rettungsweg, die Fertigung und Montage einer Feuerleiter, setzt in der Regel voraus:
Zweiter Rettungsweg - Feuerleiter - Notleiter-Anlage
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